Nutzungsbedingungen / AGB´s

§1 Allgemeines, Begriffbestimmungen

  1. Das Unternehmen `RentAClub Locationportale` betreibt im Internet u.a. unter der Domain „meinelocation.com“ Eventlocation-Plattformen und vermittelt darüber Veranstaltungsräumlichkeiten zwischen Veranstaltern und Location-Betreibern. Anbieter des Dienstes ist das Unternehmen `RentAClub Locationportale`, Inhaber Wilok Gretzmeier, Franz-Schneller-Str. 8, 79194 Gundelfingen (im Folgenden RAC-Portale genannt)

  2. Veranstalter sind natürliche oder juristische Personen oder Personengemeinschaften, welche eine Veranstaltung planen und hierbei auf der Suche nach Veranstaltungsräumlichkeiten sind und darüber hinaus über die RAC-Portale die Vermittlung einer Veranstaltungsräumlichkeit wünschen.

  3. Locations sind natürliche oder juristische Personen bzw. Personengemeinschaften, die über die RAC-Portale Veranstaltungsräumlichkeiten anbieten.

§2 Leistungsbeschreibung

  1. Die RAC-Portale vermitteln EXKLUSIVE Eventanfragen an die Locations. Die Eintragung der Location mit einem sichtbaren Profil (mit Bildern etc. ) in das RAC-System sowie die Übermittlung von Eventanfragen ist im Basis-Paket kostenfrei. Interessiert sich die Location für eine der übermittelten Eventanfragen, können die Kontaktdaten des Veranstalters über einen einfachen Mausklick erworben werden. Für das übermitteln der Kontaktdaten ist eine Vermittlungsprovision von der Location an die RAC-Portale zu entrichten. Die Höhe der Vermittlungsprovision richtet sich nach der aktuellen Kontaktpreis-Tabelle und kann der jeweiligen Eventanfrage entnommen werden. Wünscht die Location die Kontaktdaten des Events nicht einzusehen, sollte die Location die Anfrage innerhalb von 96 Stunden nach Eingang ablehnen. Geschieht dies nicht innerhalb des Zeitraums von 96 Stunde (das heißt weder angenommen noch abgelehnt), lehnt das RAC-System die Anfrage automatisch ab und informiert den Anfrager, dass die Location nicht verfügbar ist. Hierbei können Stornierungsgebühren für die Location anfallen.

  2. Die RAC-Portale übermitteln auf Wunsch zusätzlich sogenannte ALLGEMEINE Eventanfragen an die Locations. Dies sind Anfragen, welche vom Veranstalter in das RAC-System entweder ohne konkreten Location-Bezug eingestellt worden sind, oder von anderen Locations zuvor beispielsweise abgelehnt werden mussten. Bei Interesse kann die Location auch diese nicht-exklusiven Eventanfragen gegen angegebene Kontakt-Provision erwerben. Der Ablauf ist identisch zu (1), die Kontakt-Provision kann abweichen.

  3. Die RAC-Portale sind lediglich vermittelnd tätig und haben auf den Vertragsschluss zwischen Location und Veranstaltern keinen Einfluss. Die Locations müssen sich nach Erhalt der Kontaktdaten selbst mit den Veranstalter in Verbindung setzen. Eine über die wechselseitige Übersendung der Kontaktdaten hinausgehende Vermittlungspflicht bzw. Haftung der RAC-Portale besteht nicht.

§3 Durchführung eines Kontaktdatenkaufes und Abrechnung

Die Location bestätigt per Mausklick und mit dem Einsehen der Kontaktdaten des Veranstalters, dass für die Vermittlungsdienstleistung eine entsprechende Provision in Rechnung gestellt werden darf. Hierzu erhält die Location am Anfang des (Folge-)Monats eine Rechnung mit Einzelauflistung aller Kontaktdatenkäufe des vorangegangenen Monats an die angegebene eMail-Adresse zugesandt. Werden seitens der Location keine Events erworben, entstehen im Basis-Tarif keinerlei Kosten!

§4 Überprüfung von Daten, Mängel, Storno

  1. Die RAC-Portale überprüfen im Rahmen der vorhandenen technischen Möglichkeiten die Richtigkeit der Angaben des Veranstalters sowie die Ernsthaftigkeit der von ihm gemachten Anfragen.

  2. Die Location kann eine Kontakt-Provision stornieren lassen, wenn nachweislich sowohl eMail-Adresse als auch Telefonnummer des Veranstalters nicht korrekt sind.

  3. Bei nur geringfügigen Mängeln der Kontaktdaten, insbesondere Fehlen der Telefonnummer, kann die Location keinen Mängelanspruch geltend machen.

§5 Weitere Leistungen, Tarife, Upgrade Möglichkeiten

  1. Neben den Grundfunktionen stellen die RAC-Portale den Locations weitere kostenpflichtige Leistungspakete zur Verfügung.

Ein Upgrade auf eine monatliche Grundgebühr (Premium-Paket), die alle Kosten umfasst und bei der keine weiteren Kontakt-Provisionen entstehen, ist beispielsweise jederzeit möglich. Außerdem gibt es noch einen Premium Plus Tarif, welcher ein umfangreiches Leistungspaket enthält und über eine monatlichen Grundgebühr und zusätzlich einer Kontakt-Provision oder wahlweise einer Buchungsprovision abgerechnet wird. Maßgeblich für die Höhe der Gebühren sind die jeweils gültigen Preislisten.

§6 Datenschutz

  1. Locations, die einen Kaufvertrag über Daten mit den RAC_Portalen schließen, verpflichten sich, die ihnen bereitgestellten Kontaktdaten der Veranstalters ausschließlich für die Vorbereitung der mit dem Kauf der Daten verbundenen Veranstaltung zu nutzen und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der EU-DSGVO. Vgl. auch die Datenschutzbestimmungen auf der RAC-Portale.

  2. Locations versichern, dass alle Verwertungsrechte der auf der Location-Detailseite verwendeten bzw. eingebundenen Medien (insbesondere Fotos und Texte) vollständig bei ihnen liegen und sie im Streitfall alle anfallenden Kosten tragen. Die Location stellt die RAC-Portale bei Ansprüchen Dritter frei.

§7 Kündigung

  1. Die Locations und die RAC-Portale haben das Recht, den Account der Location jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende zu kündigen.

  2. Es gilt ein Sonderkündigungsrecht für Locations die den Betrieb einstellen, sofern sie wenigstens eine Frist von 7 Tagen bis zur Einstellung ihrer gewerblichen Tätigkeit wahren.

§8 Haftung

  1. Die RAC-Portale haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

Im Übrigen haften die RAC-Portale nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist dann jedoch auch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn es liegt hierin zugleich eine vorsätzliche Pflichtverletzung.

§9 Gerichtsstand und Geltung

  1. Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten Freiburg. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

  2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Etwaige mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen hiervon unberührt.

Freiburg, 01.07.2024